Der Kirchenvorstand in Backemoor hat in seiner Sitzung vom 9. August 2017 

die folgenden Paragraphen der Friedhofsordnung geändert.

 § 13 Abs.1 bekommt folgenden Wortlaut:

"§ 13 Rasengrabstätten für Erdbestattungen

(1a) Rasengrabstätten für Erdbestattungen auf dem Friedhof Backemoor sind Grabstätten

in den Reihen 56, 57 und 43 mit einer Grabstätte für eine Erdbestattung die anlässlich

einer Bestattung der Reihen nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden.

Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Die zusätzliche Beisetzung einer Urne

nach § 11 Abs.3 ist nicht möglich."

 

§ 14 Abs.1 bekommt folgenden Wortlaut:

"§ 14 Urnenrasengrabstätten

(1a) Urnenrasengrabstätten auf dem Friedhof Backemoor sind Grabstätten in den 

Reihen 68 und 69 jeweils die Grabstätten 1a bis 8b mit einer Grabstelle für eine

Urnenbeisetzung, die anlässlich einer Beisetzung der Reihe nach für die Dauer

der Ruhezeit vergeben werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.

Die zusätzliche Beisetzung einer Urne nach § 11 Abs.3 ist nicht möglich."

 

Des Weiteren gibt es ergänzend eine Änderung vom 24.1.2018 wie folgt:

"§ 11 Abs. 6

c) für Urnen nach § 14 Abs. 1a

Länge: 0,85m   Breite: 1,05m