Der Kirchenvorstand in Backemoor hat in seiner Sitzung vom 9. August 2017
die folgenden Paragraphen der Friedhofsordnung geändert.
§ 13 Abs.1 bekommt folgenden Wortlaut:
"§ 13 Rasengrabstätten für Erdbestattungen
(1a) Rasengrabstätten für Erdbestattungen auf dem Friedhof Backemoor sind Grabstätten
in den Reihen 56, 57 und 43 mit einer Grabstätte für eine Erdbestattung die anlässlich
einer Bestattung der Reihen nach für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden.
Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Die zusätzliche Beisetzung einer Urne
nach § 11 Abs.3 ist nicht möglich."
§ 14 Abs.1 bekommt folgenden Wortlaut:
"§ 14 Urnenrasengrabstätten
(1a) Urnenrasengrabstätten auf dem Friedhof Backemoor sind Grabstätten in den
Reihen 68 und 69 jeweils die Grabstätten 1a bis 8b mit einer Grabstelle für eine
Urnenbeisetzung, die anlässlich einer Beisetzung der Reihe nach für die Dauer
der Ruhezeit vergeben werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Die zusätzliche Beisetzung einer Urne nach § 11 Abs.3 ist nicht möglich."
Des Weiteren gibt es ergänzend eine Änderung vom 24.1.2018 wie folgt:
"§ 11 Abs. 6
c) für Urnen nach § 14 Abs. 1a
Länge: 0,85m Breite: 1,05m